Die Sonderzahlung ist eine "normale" Ausgabe Umsatzsteuer-Vorauszahlung. Das Finanzamt zieht diese automatisch in der letzen Voranmeldung des Jahres (IV. Quartal oder Dezember) wieder ab. Wenn Du den Betrag aber selber überweisen musst, dann ziehe bei der Zahlung diese Sonderzahlung vom Wert laut Bericht Umsatzsteuer wieder ab. Dann wird dieser Betrag nicht doppelt von Dir gezahlst.

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